1) Der von den Sozialdemokraten stammende Satz: »Die Religion ist Privatsache« ist zweideutig (doppelsinnig) und auf die Irreführung des gläubigen Volkes berechnet.
Der genannte Grundsatz wurde auf dem sozialdemokratischen Parteitage zu Erfurt im Oktober 1891 feierlich verkündet. Man könnte meinen, daß die Sozialdemokraten damit sagen wollen: »Es gehe niemanden etwas an, ob und welcher Religion man angehört«, daß also die Sozialdemokratie in religiöser Beziehung indifferent (gleichgültig) sei, ähnlich wie Friedrich der Große, König von Preußen, der sagte: »In meinem Reiche soll jeder nach seiner Façon selig verden.« Doch liegt im Satz: »Die Religion ist Privatsache« auch der Sinn: Die Religion soll etwas Privates bleiben und darf im öffentlichen Leben nicht hervortreten. Es dürfen also nicht geduldet werden: Prozessionen, Wallfahrten, Kruzifixe auf öffentlichen Wegen oder in Amtsgebäuden, Gebete in der Schule usw. Daß letzteres von der Sozialdemokratie gemeint ist, zeigt ihre Religionsfeindlichkeit, insbesondere ihr teuflischer Haß gegen den katholischen Glauben. In ihren Versammlungen, Reden und Zeitungen wird die Religion ununterbrochen verhöhnt und beschimpft und zu vernichten getrachtet. Der Sozialistenführer Bebel sagt in seinem Buch über die Frau ausdrücklich: »Christentum und Sozialismus stehen sich gegenüber wie Feuer und Wasser«, und am 31. Dezember 1881 im deutschen Reichstag: »Die Sozialdemokratie ist ihrem Wesen nach atheistisch, gottesleugnerisch, und wir erstreben auf dem religiösen Gebiete den Atheismus«. Der Begründer der Sozialdemokratie Friedrich Engels erklärt: »Mit Gott sind wir einfach fertig«. Das Schlagwort: »Religion ist Privatsache« dient also dazu, christlich gesinnte Personen über das Ziel der Sozialdemokratie zu täuschen und sie leichter einfangen zu können: es ist, wie auf dem sozialdemokratischen Parteitag zu Halle 1890 (Protokoll, S. 174) gesagt wurde, »eine Leimspindel für die Dummen«. Daselbst hat auch der Sozialistenführer Liebknecht erklärt, daß jenes Schlagwort bei der Agitation unter dem Volke sehr gute Dienste geleistet habe (Protokoll, S. 135).
2) Die Religion ist keine Privatsache; denn ein Katholik muß seine Handlungen auch im öffentlichen Leben nach den Grundsätzen der Religion einrichten.
Alle unsere Gedanken, Worte und Werke sollen den Vorschriften der Religion entsprechen; jeder wird sich darüber dereinst vor Gott verantworten müssen. Es ist also nicht zulässig, zu Hause innerhalb der Wände seines Zimmers die Lehre Christi zu achten und außerhalb des Hauses, im öffentlichen Leben, gegen Christus aufzutreten. Da gelten die Worte Christi: »Wer mich vor den Menschen verleugnet, den werde ich auch vor meinem Vater verleugnen, der im Himmel ist« (Matth. 10, 32).